Mit einer Deckung über alle Gefahren
Leistungen die überzeugen – GALLION Bootshaftpflichtversicherung
Versichert sind alle Schäden (Allgefahrendeckung), die an den versicherten Sachen entstehen.
Insbesondere:
❂ Bodensee
Dieses Fahrtgebiet umfasst nur den Bodensee
❂ Europäische Binnengewässer
Alle europäischen Binnengewässer inklusive aller Flüsse und Kanäle, jedoch ohne die Bodengewässer der Ostsee. Eine einmalige Überschreitung des Fahrtgebietes pro Versicherungsjahr ist für 6 Wochen beitragsfrei möglich, jedoch bei Verdopplung der Selbstbeteiligung bei Schäden im Fahrtgebiet Nord- und Ostsee und Mittelmeer einschließlich Dardanellen und Schwarzen Meer. Im Fahrtgebiet Kanarische Inseln
wird im Schadenfall eine dreifache Selbstbeteiligung erhaben.
❂ Nord- und Ostsee
Wie Fahrtgebiet europäische Binnengewässer zusätzlich auf der Nord- und Ostsee, mit der Grenze von der nordschottischen Stadt Thuso entlang der Orkney- und Shetland-Inseln auf westlicher Seite (Dreimeilenzone) und weiter in gerader Linie bis zum Eingang des Trodheim-Fjords, wobei Fahrten im Trondheim-Fjord mitversichert sind. Die Begrenzung im südlichen Teil, im Ausgang des Ärmelkanals, bildet die gerade Linie vom südenglischen Ort Land’s End zum französischen Ort Quessant bis Brest.
❂ Mittelmeer
Wie Fahrtgebiet europäische Binnengewässer und Nord- und Ostsee zusätzlich Mittelmeer einschließlich Dardanellen uns Schwarzes Meer, zusätzlich Kanarische Inseln begrenzt südlich mit 25° nördlicher Breite, nördlich mit 40° nördlicher Breite, westlich mit 20° westlicher Länge, jedoch ohne die Küstengewässer Marokkos (atlantikseitig). Bei Fahrten und Aufenthalten im Gebiet Kanarischen Inseln gilt anstelle eines Beitragszuschlags eine zusätzliche Selbstbeteiligung je Schadenereignis von EUR 1.000,-
nach einem schadenfreien Versicherungsjahr: 15 %
nach zwei schadenfreien Versicherungsjahren: 25 %
nach drei schadenfreien Versicherungsjahren: 40 %
Die Bootskasko- oder Yachtkaskoversicherung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch Vollkaskoversicherung genannt. Diese bildet in der Yachtversicherung neben der Bootshaftpflicht die zweite sehr wichtige Säule für einen umfassenden Versicherungsschutz. Bei einem Totalschaden, aber durchaus auch bei einem Teilschaden einer Yacht, können ganz horrende Schadensummen entstehen. Eine in der Yachtversicherung eingeschlossene Kaskoversicherung sollte daher alle Yachteigner optimal vor allen finanziellen Folgen absichern. Schäden wie Verlust, Beschädigung, Untergang, Kollision, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höhere Gewalt sowie Diebstahl und Beschädigungen, die durch fremde Personen hervorgerufen werden, sind hier in allen Fahrtgebieten inbegriffen.
Eine Yachtkaskoversicherung gehört daher als wesentlicher Baustein ebenfalls zu einer Yachtversicherung, wie die klassische Haftpflichtversicherung. Hier wird bei Gallion eine “Feste Taxe“ vereinbart. Im Unterschied zu einer Zeitwertversicherung wird im Totalschadenfall nicht der von einem Gutachter ermittelte Zeitwert, sondern die Taxe entschädigt. Diese Taxe ist unanfechtbar und wird unabhängig vom ermittelten Wert entschädigt. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss der aktuelle Wert der Yacht zugrunde gelegt wird. Highlights der Yachtkasko sind unter anderem:
Besonders erwähnenswert ist, dass das Boot sowohl bei der Fahrt in den Urlaub sowie beim Ein- und Auswassern über die Bootskaskoversicherung vollumfänglich versichert ist. Dies ist deswegen besonders wichtig, da insbesondere im Urlaub eine erhöhte Gefahr für Schäden am Boot besteht. Nicht selten endet der Urlaub bereits auf dem ersten Rastplatz, wenn das Boot samt Anhänger nach dem Essen nicht mehr am Fahrzeug hängt.
Die Kaskoversicherung wird speziell auf den Kunden und das zu versichernde Risiko zugeschnitten.
So kann man aus den verschiedenen Fahrtgebieten in Europa wie
auswählen und auf seine Bedürfnisse anpassen. Auch eine Erweiterung auf die Atlantikküste sowie die Kanarische Inseln sind problemlos möglich. Für das Fahrtgebiet Europäische Binnengewässer gilt eine kostenfreie Fahrtgebietserweiterung (6 Wochen) für die Nord- und Ostsee und das Mittelmeer. Diese Erweiterung erlaubt es Yachteignern die überwiegend auf Binnengewässern unterwegs sind, für die Urlaubszeit, ohne großen Aufwand, an die Adria oder an die deutsche Küste mit dem Boot zu reisen.
Persönliche Effekten können über die Yachtkaskoversicherung ebenso mitversichert werden. Hierbei handelt es sich um lose Gegenstände, die nicht zur technischen und nautischen Ausrüstung gehören. Hierzu gehören beispielsweise
Alle Gegenstände, die mit dem Boot fest verbunden sind, werden in der Bootskaskoversicherung zum Bootswert gerechnet. Ebenfalls nicht unter den Begriff der persönlichen Effekten, fallen lose Gegenstände, die zur technischen und nautischen Ausrüstung gehören.
Hierunter fallen z. B.:
Fazit
Resümierend lässt sich daher festhalten, dass insbesondere eine Yachtkaskoversicherung für Yachteigner ein unbedingtes „Muss“ ist! Denn auch ein Kaskoschaden, kann unter Umständen in die Zehntausende gehen und dann für den Eigner eine gravierende Auswirkung haben.