Die Yachtkasko-Versicherung schützt Sie
vor den finanziellen Folgen bei Totalverlust
oder Teilschaden Ihrer Yacht.

Mit einer Deckung über alle Gefahren

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Leistungen die überzeugen – GALLION Bootshaftpflichtversicherung

Die Versicherungssumme ist als „Feste Taxe vereinbart. Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen“
Keine Anrechnung einer sich durch Inflation ergebenden Unterversicherung
Neuwertversicherung auch für ältere Boote
Versicherungsschutz für die an das vereinbarte Fahrtgebiet angrenzenden Länder
Die Wrackbeseitigungs-kosten sind zusätzlich bis 100% der Versicherungs-summe mitversichert
Schadenfreiheitsrabatt von 40% nach 3 schadenfreien Jahren
Rabattretter nach vier schadenfreien Jahren
Allgefahrendeckung ohne Beschränkung einzelner Gefahren wie Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl und Diebstahl
des ganzen Fahrzeuges, Strandung oder das Brechen von Masten
Einschluss des Regattarisiko
An Deck verzurrte Gegenstände oder Beiboote sind auch gegen Diebstahl mitversichert
Voller Schadenersatz ohne Abzug „Neu für Alt”
Versicherungsschutz auch beim Anlandholen und Zuwasserlassen
Keine Anrechnung einer Selbstbeteiligung bei einem Totalschaden oder Diebstahl
Keine Selbstbehalte für Schäden am Trailer und persönlichen Effekten
Erstattung von Aufwendungen – auch erfolglose –, die zur Abwehr oder Minderung eines Schadens dienen

Versicherte Gefahren der Yachtaskoversicherung

Versichert sind alle Schäden (Allgefahrendeckung), die an den versicherten Sachen entstehen.
Insbesondere:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges
  • Brechen von Masten und Rundhölzern
  • Reissen von stehendem oder laufendem Gut
  • Beschädigungen durch Personen die nicht zur Besatzung gehören
  • Strandung, Sinken, Scheitern, Grundberührung, Zusammenstoss mit festen oder schwimmenden Gegenständen
  • Transporte

Geltungsbreiche in der Yachtkaskoversicherung

Bodensee
Dieses Fahrtgebiet umfasst nur den Bodensee

Europäische Binnengewässer
Alle europäischen Binnengewässer inklusive aller Flüsse und Kanäle, jedoch ohne die Bodengewässer der Ostsee. Eine einmalige Überschreitung des Fahrtgebietes pro Versicherungsjahr ist für 6 Wochen beitragsfrei möglich, jedoch bei Verdopplung der Selbstbeteiligung bei Schäden im Fahrtgebiet Nord- und Ostsee und Mittelmeer einschließlich Dardanellen und Schwarzen Meer. Im Fahrtgebiet Kanarische Inseln
wird im Schadenfall eine dreifache Selbstbeteiligung erhaben.

Nord- und Ostsee
Wie Fahrtgebiet europäische Binnengewässer zusätzlich auf der Nord- und Ostsee, mit der Grenze von der nordschottischen Stadt Thuso entlang der Orkney- und Shetland-Inseln auf westlicher Seite (Dreimeilenzone) und weiter in gerader Linie bis zum Eingang des Trodheim-Fjords, wobei Fahrten im Trondheim-Fjord mitversichert sind. Die Begrenzung im südlichen Teil, im Ausgang des Ärmelkanals, bildet die gerade Linie vom südenglischen Ort Land’s End zum französischen Ort Quessant bis Brest.

Mittelmeer
Wie Fahrtgebiet europäische Binnengewässer und Nord- und Ostsee zusätzlich Mittelmeer einschließlich Dardanellen uns Schwarzes Meer, zusätzlich Kanarische Inseln begrenzt südlich mit 25° nördlicher Breite, nördlich mit 40° nördlicher Breite, westlich mit 20° westlicher Länge, jedoch ohne die Küstengewässer Marokkos (atlantikseitig). Bei Fahrten und Aufenthalten im Gebiet Kanarischen Inseln gilt anstelle eines Beitragszuschlags eine zusätzliche Selbstbeteiligung je Schadenereignis von EUR 1.000,-

  • Hat der Versicherungsschutz von Anfang bis ende eines Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden, ohne dass in der Zeit ein Schaden gemeldet worden ist, für den der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet hat, so erhält der Versicherungsnehmer im nächsten Versicherungsjahr folgenden Schadenfreiheitsrabatt:

    nach einem schadenfreien Versicherungsjahr: 15 %
    nach zwei schadenfreien Versicherungsjahren: 25 %
    nach drei schadenfreien Versicherungsjahren: 40 %

  • Nach einem Schaden, für den der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu erbringen oder Rückstellungen zu bilden hatte, wird der Schadenfreiheitsrabatt ab nächster Hauptfälligkeit um eine Rabattstufe gekürzt. Bei mehr als einem Schaden im laufenden Versicherungsjahr beträgt der zu zahlende Beitrag ab nächster Hauptfälligkeit 100 %.
  • Bestand der Vertrag vor einem Schadenfall mindestens 4 Versicherungsjahre schadenfrei beim Versicherer, so entfällt bei einem Schaden eine Rückstufung (Rabattretter).
  • Der Schadenfreiheitsrabatt ist ohne Zustimmung des Versicherers nicht übertragbar.
  • Schadenfreie Vollkasko-Vorversicherungen werden bei Vorlage einer Bescheinigung eines Versicherers bzw. Maklers auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.

Bedeutung der Bootskaskoversicherung und Yachtkaskoversicherung

Die Bootskasko- oder Yachtkaskoversicherung wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch Vollkaskoversicherung genannt. Diese bildet in der Yachtversicherung neben der Bootshaftpflicht die zweite sehr wichtige Säule für einen umfassenden Versicherungsschutz. Bei einem Totalschaden, aber durchaus auch bei einem Teilschaden einer Yacht, können ganz horrende Schadensummen entstehen. Eine in der Yachtversicherung eingeschlossene Kaskoversicherung sollte daher alle Yachteigner optimal vor allen finanziellen Folgen absichern. Schäden wie Verlust, Beschädigung, Untergang, Kollision, Brand, Blitzschlag, Explosion oder höhere Gewalt sowie Diebstahl und Beschädigungen, die durch fremde Personen hervorgerufen werden, sind hier in allen Fahrtgebieten inbegriffen.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Yachtkaskoversicherung?

Eine Yachtkaskoversicherung gehört daher als wesentlicher Baustein ebenfalls zu einer Yachtversicherung, wie die klassische Haftpflichtversicherung. Hier wird bei Gallion eine “Feste Taxe“ vereinbart. Im Unterschied zu einer Zeitwertversicherung wird im Totalschadenfall nicht der von einem Gutachter ermittelte Zeitwert, sondern die Taxe entschädigt. Diese Taxe ist unanfechtbar und wird unabhängig vom ermittelten Wert entschädigt. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss der aktuelle Wert der Yacht zugrunde gelegt wird. Highlights der Yachtkasko sind unter anderem:

  • Boote bis 3 Jahre, können zum Neuwert versichert werden,
  • Wrackbeseitigungskosten sind bis zur Versicherungssumme eingeschlossen,
  • es besteht keine Selbstbeteiligung bei Totalschaden oder Diebstahl der Yacht,
  • jeglicher Transport der Yacht ist mitversichert,
  • ebenso das Winterlager.

Ist das Boot auch auf Fahrten in den Urlaub versichert?

Besonders erwähnenswert ist, dass das Boot sowohl bei der Fahrt in den Urlaub sowie beim Ein- und Auswassern über die Bootskaskoversicherung vollumfänglich versichert ist. Dies ist deswegen besonders wichtig, da insbesondere im Urlaub eine erhöhte Gefahr für Schäden am Boot besteht. Nicht selten endet der Urlaub bereits auf dem ersten Rastplatz, wenn das Boot samt Anhänger nach dem Essen nicht mehr am Fahrzeug hängt.

Kann die Kaskoversicherung individuell angepasst werden?

Die Kaskoversicherung wird speziell auf den Kunden und das zu versichernde Risiko zugeschnitten.
So kann man aus den verschiedenen Fahrtgebieten in Europa wie

  • Bodensee
  • Europäische Binnengewässer
  • Nord- und Ostsee
  • Mittelmeer

auswählen und auf seine Bedürfnisse anpassen. Auch eine Erweiterung auf die Atlantikküste sowie die Kanarische Inseln sind problemlos möglich. Für das Fahrtgebiet Europäische Binnengewässer gilt eine kostenfreie Fahrtgebietserweiterung (6 Wochen) für die Nord- und Ostsee und das Mittelmeer. Diese Erweiterung erlaubt es Yachteignern die überwiegend auf Binnengewässern unterwegs sind, für die Urlaubszeit, ohne großen Aufwand, an die Adria oder an die deutsche Küste mit dem Boot zu reisen.

Was sind persönliche Effekten in der Bootskaskoversicherung?

Persönliche Effekten können über die Yachtkaskoversicherung ebenso mitversichert werden. Hierbei handelt es sich um lose Gegenstände, die nicht zur technischen und nautischen Ausrüstung gehören. Hierzu gehören beispielsweise

  • Taucher- oder Wasserskiausrüstung
  • tragbarer Fernseher
  • Laptop
  • Kleidung
  • mobiler Fishfinder, elektronische Seekarte

Alle Gegenstände, die mit dem Boot fest verbunden sind, werden in der Bootskaskoversicherung zum Bootswert gerechnet. Ebenfalls nicht unter den Begriff der persönlichen Effekten, fallen lose Gegenstände, die zur technischen und nautischen Ausrüstung gehören.

Hierunter fallen z. B.:

  • Festmacher
  • Fender
  • Persenning
  • Ankergeschirr
  • Schoten

Fazit
Resümierend lässt sich daher festhalten, dass insbesondere eine Yachtkaskoversicherung für Yachteigner ein unbedingtes „Muss“ ist! Denn auch ein Kaskoschaden, kann unter Umständen in die Zehntausende gehen und dann für den Eigner eine gravierende Auswirkung haben.